Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit für Mann und Frau

Die SIGNAL AG sowie die von uns beigezogenen Subunternehmen und Zulieferbetreibe bestätigen, dass für die Leistungen in der Schweiz die nachfolgend aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann eingehalten werden:

Compliance, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Lohngleichheit für Mann und Frau

Compliance

Wir halten uns an Gesetze, Normen, Vorschriften und Weisungen.

 

Arbeitsbedingungen

Wir halten uns an das Arbeitsgesetz und die Arbeitsvertraglichen Bestimmungen sowie an die tatsächlichen orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. In der Branche gibt es keinen Gesamtarbeitsvertrag.

 

Arbeitsschutzbestimmungen

Wir halten uns an das Arbeitsgesetz und an das Unfallversicherungsgesetz.

 

Lohngleichheit für Mann und Frau

Wir überprüfen die Löhne regelmässig anhand des LOGIB. Die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzgrenze von 5% ist eingehalten.

ILO-Kernübereinkommen, Steuern und Sozialabgaben, Lehrlingsausbildung

ILO-Kernübereinkommen

Wir bestätigen, dass für Leistungen welche im Ausland durch die SIGNAL AG oder unsere Subunternehmen und Zulieferbetriebe erbracht werden, die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation eingehalten werden.

Steuern und Sozialabgaben

Wir bestätigen, dass die Steuern und Sozialabgaben bezahlt sind.

Lehrlingsausbildung

Wir bilden Lehrlinge aus