Neue Regeln fürs neue Jahr

Im Mai 2020 hat der Bundesrat die neuen Bestimmungen für Radfahrer veröffentlicht, die Anfang 2021 in Kraft getreten sind. Hierzu wurde ein neues Verkehrsschild in die Signalisationsverordnung aufgenommen.

Aufgrund des eher positiven Ergebnisses eines dreijährigen Versuches in Basel hat der Bundesrat im Mai 2020 beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Aus diesem Grund wurde ein neues Verkehrsschild in die Signalisationsverordnung aufgenommen, das den Velofahrenden erlaubt, an einer roten Ampel nach rechts abzubiegen. Das Rotlicht bedeutet in diesem Fall «Kein Vortritt». Diese neue Regelung gilt nur dort, wo Radfahrer das oben abgebildete Schild finden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, um Ihnen dieses neue Verkehrsschild zur Verfügung zu stellen.

Neue Signale und Markierungen dürfen – um den Langsamverkehr sicherer zu machen – somit in Zukunft in den Tempo-30-Zonen angebracht werden. In den Tempo-20- und Tempo-30-Zonen können für Velofahrer Vortrittswege geschaffen und auf dem Boden markiert werden. In diesen Fällen wird der dort geltende Rechtsvortritt aufgehoben. Neue Orientierungsmarkierungen können ebenfalls zur Sicherheit der Fussgänger angebracht werden. Beispielsweise Fussabdrücke, die den sichersten Überquerungsort anzeigen.

Gelbe Haltebalken können ab Januar 2021 vor dem weissen Haltebalken auch ohne Radstreifen markiert werden. Daher wird der Begriff „ausgeweiteter Radstreifen“ ersetzt durch den Begriff „Aufstellbereich für Radfahrer“. Grundlegend braucht es dort auch keine Radstreifen mehr. Unser Team für Markierung steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu unterstützen.

Grüne Markierungen und das neue Symbol „Ladestation“ weisen darauf hin, dass die entsprechenden Parkplätze nur von elektrischen Fahrzeugen benutzt werden dürfen. So können Autolenker die mit einer Ladestation ausgerüsteten Plätze rasch erkennen.

Kostenpflichtige Parkplätze für Zweiräder. Zum Beispiel, Motorräder und Motorfahrräder aber auch Schnelle Elektrofahhräder (45 km/h) können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden.

Auteur

  • Manuele Bottazzo
    Manuele BottazzoLeiter Marketing

    Direkt: 032 352 12 08

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